Ratgeber

Treppenhausreinigung: Wer ist verantwortlich? Pflichten & Turnus

Aktualisiert am 28.07.2026 · LUMIREX Gebäudereinigung

Wer muss das Treppenhaus reinigen — Vermieter oder Mieter?

In Mehrfamilienhäusern ist die Reinigungspflicht für das Treppenhaus in der Regel im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt. Häufig liegt die Zuständigkeit zunächst beim Vermieter beziehungsweise Eigentümer, der die Aufgabe wiederum an die Mietparteien im Wechsel übertragen oder eine Reinigungsfirma damit beauftragen kann.

Fehlt eine klare Regelung im Mietvertrag, sollte im Zweifel Rücksprache mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter gehalten werden. Pauschale Aussagen sind hier mit Vorsicht zu genießen, da die Ausgestaltung von Objekt zu Objekt unterschiedlich sein kann.

In der Praxis hat sich häufig ein Modell durchgesetzt, bei dem die Hausordnung einen wöchentlichen Putzplan unter den Mietparteien vorsieht — jede Partei ist reihum für einen bestimmten Zeitraum zuständig. Alternativ entscheidet sich die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter dafür, die Aufgabe dauerhaft an einen professionellen Dienstleister zu übergeben, was Streitigkeiten über Zuständigkeit und Gründlichkeit von vornherein vermeidet.

Umlage als Betriebskosten

Beauftragt der Vermieter einen externen Reinigungsdienst, lassen sich die Kosten dafür je nach Mietvertrag in der Regel anteilig als Betriebskosten auf die Mietparteien umlegen. Das ist ein üblicher Vorgang, der jedoch — wie die Reinigungspflicht selbst — von der vertraglichen Grundlage im Einzelfall abhängt.

Für Eigentümer und Hausverwaltungen ist es daher sinnvoll, die Beauftragung und die spätere Abrechnung sauber zu dokumentieren, damit die Umlage bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar bleibt.

Aus Mietersicht lohnt sich ein Blick in die jährliche Betriebskostenabrechnung: Dort sollte die Position für die Treppenhausreinigung nachvollziehbar ausgewiesen sein, sodass erkennbar ist, welcher Anteil auf die einzelne Mietpartei entfällt.

Üblicher Reinigungsturnus fürs Treppenhaus

Wie oft ein Treppenhaus gereinigt werden sollte, hängt von der Anzahl der Mietparteien, der Frequentierung und der Jahreszeit ab. In vielen Objekten hat sich ein wöchentlicher bis zweiwöchentlicher Turnus etabliert.

In der nasskalten Jahreszeit steigt der Reinigungsbedarf spürbar: Streusalz, Feuchtigkeit und Laub sorgen dafür, dass sich Eingangsbereiche und Treppen schneller wieder verschmutzen — gerade im Schleswig-Holsteiner Herbst und Winter mit häufigem Regen ist ein engmaschigerer Turnus oft sinnvoll.

Auch die Zahl der Mietparteien spielt eine Rolle: In einem Haus mit vielen Wohnungen sammeln sich Schmutz, Fußabdrücke und Staub naturgemäß schneller an als in einem kleinen Mehrfamilienhaus mit wenigen Parteien. Der passende Turnus lässt sich am besten nach einer kurzen Besichtigung des Objekts festlegen.

Vorteile, wenn ein Dienstleister übernimmt

Ein rotierender Putzplan unter den Mietparteien führt in der Praxis häufig zu Unstimmigkeiten — unterschiedliche Ansprüche, vergessene Termine oder unterschiedliche Gründlichkeit sorgen schnell für Unmut in der Hausgemeinschaft.

Ein externer Dienstleister sorgt für gleichbleibende Qualität zu festen Terminen, unabhängig von Urlaub oder Krankheit einzelner Mietparteien. Zudem macht ein gepflegtes Treppenhaus für Besucher und potenzielle neue Mieter direkt einen guten ersten Eindruck.

Nicht zuletzt spart ein fester Dienstleister allen Beteiligten schlicht Zeit und Nerven: Niemand muss mehr Werkzeug organisieren, Erinnerungen verschicken oder Diskussionen über verpasste Termine führen.

Klare Vereinbarung schafft Sicherheit

Ob und in welchem Umfang eine Reinigungspflicht besteht, wie sie übertragen werden kann und ob eine Umlage zulässig ist, hängt immer vom konkreten Mietvertrag, der Hausordnung und im Einzelfall von örtlichen Regelungen ab. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung — bei konkreten Fragen zu Ihrem Mietverhältnis empfehlen wir, Ihre Hausverwaltung, Ihren Vermieter oder eine rechtliche Beratung hinzuzuziehen.

Für die praktische Umsetzung sind wir gerne Ihr Ansprechpartner: Wir übernehmen die Treppenhausreinigung für Objekte in Kiel und Umgebung zuverlässig im vereinbarten Turnus.

Gut zu wissen

Häufige Fragen dazu

Muss ich als Mieter das Treppenhaus putzen?

Das hängt vom Mietvertrag und der Hausordnung ab. In vielen Fällen ist ein Putzplan unter den Mietparteien vorgesehen, es kann aber ebenso vereinbart sein, dass der Vermieter einen Dienstleister beauftragt. Maßgeblich ist immer die individuelle vertragliche Regelung.

Können die Kosten für eine Reinigungsfirma auf die Mieter umgelegt werden?

In der Regel ja, sofern dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Die genaue Zulässigkeit und Höhe der Umlage hängt vom Einzelfall ab — im Zweifel lohnt sich eine Rücksprache mit der Hausverwaltung oder eine rechtliche Beratung.

Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?

Üblich ist ein wöchentlicher bis zweiwöchentlicher Turnus, abhängig von der Anzahl der Mietparteien und der Jahreszeit. In der nasskalten Jahreszeit ist ein häufigerer Rhythmus oft sinnvoll.

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